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Fallschutz

Natürliches Fallschutzmaterial

Als natürlicher Fallschutz können Rundkies, Holzschnitzel, Sand oder Rindenmulch verwendet werden. Je nach Fallhöhe muss die Schichtdicke angepasst werden.

Fallhöhe 0 bis 200 cm = minimale Schichtdicke 30 cm
Fallhöhe bis 300 cm = minimale Schichtdicke 40 cm

Bei diesen Materialien ist die Korngrösse vorgeschrieben:

Rundkies

Korngrösse 2 – 8 mm*

Holzschnitzel

Korngrösse 5 – 30 mm

Sand

Korngrösse 0.2 – 2 mm*

Rindenmulch

Korngrösse 20 – 80 mm

* ohne schluffige oder tonige Anteile. Korngrösse kann durch einen Siebtest ermittelt werden
holzpfosten.png

Fallschutzplatten / synthetisches Fallschutzmaterial

Gemäss Norm sind stossdämpfende Böden als Fallschutz vorgeschrieben. Mit unseren HIC-geprüften Fallschutzplatten erfüllen wir diese Anforderungen. Die Vorteile dieses Bodenbelages sind weitgehend trockene und unterhaltsfreie Spielflächen. Wir führen verschieden Arten von Fallschutzplatten, je nach Art und Hersteller sind die zu erfüllenden Anforderungen unterschiedlich. Bis zu einer Fallhöhe von 100 cm kann Rasen als Fallschutz verwendet werden.
Unsere Vollgummiplatten Flex bieten wir in verschiedenen Dimensionen und Dicken an. Sie werden vorzugsweise auf Splittbeton, Splitt oder Sand verlegt. Auf gebundenen Böden, wie Asphalt oder Beton, ist eine Verklebung möglich.
Die Rasengitter-Fallschutzplatten können auf gewachsenem Terrain oder in Schotterrasen verlegt werden. Danach werden Sie mit Rasenerde und Sportrasensubstrat aufgefüllt.

fallschutzplatten.png
fallhohe180.png
Fallhöhe bis 180 cm
Plattendicke 53 mm
fallhohe210.png

Fallhöhe bis 210 cm
Plattendicke 63 mm

fallhohe260.png
Fallhöhe bis 260 cm
Plattendicke 80 mm

Erzwungene Bewegung

Geräte mit einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm oder mit erzwungener Bewegung:

Unter allen Spielplatzgeräten, die eine freie Fallhöhe von mehr als 60 cm aufweisen oder  eine erzwungene Bewegung des Benutzers verursachen (Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells usw.), müssen stossdämpfende Böden über den gesamten Aufprallbereich vorgesehen werden.

Geräte mit einer freien Fallhöhe von weniger als 60 cm und ohne erzwungene Bewegung:

Bei diesen Spielplatzgeräten ist keine Prüfung der kritischen Fallhöhe des Bodens erforderlich. Ausser Hartböden sind alle dämpfenden Bodenarten erlaubt, beispielsweise Rasen.

fallhohe100.png
Fallhöhe bis 100 cm
mindestens Rasen
Bürli AG
Bürli Spiel- und Sportgeräte AG
Längmatt 1
CH-6212 St. Erhard
Telefon 041 925 14 00
info@buerli.swiss

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
07.30 – 12.00 / 13.15 – 17.00 Uhr
Freitag:
07.30 – 12.00 / 13.15 – 16.30 Uhr

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