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Inspektion und Wartung

Eine regelmässige Prüfung und Wartung der Spielgeräte reduziert, oder im besten Fall verhindert, das Unfallrisiko auf den Spielplätzen. Diese Kontrollen sollten von einer entsprechend kompetenten Person durchgeführt werden. Allenfalls ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. 

Wir empfehlen Ihnen zu jedem Spielplatz die Kontrollergebnisse entsprechend zu dokumentieren. Hier können Sie die entsprechenden Wartungsarbeiten und Checklisten herunterladen. 

Die Wartungen und Inspektionen werden in vier Kategorien eingeteilt, die Basis-Inspektion, die visuelle Routine-Inspektion, die Operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion. Diese Kontrollen werden in unterschiedlichen Zeiträumen auf unterschiedliche Faktoren geprüft.

Basis-Inspektion

Vor der Inbetriebnahme der Anlage

  • Durch fachkundigen Prüfer mit entsprechendem Nachweis

  • Kontrolle der erbrachten Arbeiten

  • Kontrolle Einhaltung Fallschutz, Frei- und Fallräume

  • Kontrolle der korrekten Umsetzung der Herstellerangaben bezüglich Ein- und Aufbau der Geräte

  • erstellen eines bebilderten Zustands- und Mängelberichts

Operative Inspektion

Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Herstellers

  • Durch fachkundige Person des Betreibers
  • detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Überprüfung der Verschleissteile
  • Überprüfung der Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke
  • festhalten mittels entsprechender Checkliste

 

pdf     Wartungsarbeiten und Checkliste

Visuelle Routine-Inspektion

Tägliche bis wöchentliche Spielplatzkontrolle

  • Durch Betreiber
  • erfassen bzw. beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen, wie etwa Schäden durch Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung
  • Inspektionsinhalte sind u.a.: Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermässiger Verschleiss beweglicher Teile, Stabilität der Geräte

pdf     Wartungsarbeiten und Checkliste

Jährliche Hauptinspektion

bzw. Spielplatzprüfung

  • Durch fachkundigen Prüfer mit entsprechendem Nachweis
  • Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen und des gesamten Platzes
  • Hauptaugenmerk auf korrekte Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen) bezüglich der Anlagen-Sicherheit
  • erfassen aller Veränderungen an der Anlagen-Sicherheit durch Witterungseinflüsse sowie Vorliegen von Korrosion oder Verrottung/Vermorschung
  • Prognose der Lebensdauer einzelner Geräte und oder Bestandteile davon
  • erstellen eines bebilderten Zustands- und Mängelberichts

Routinemässige Wartung

Die routinemässige Wartung von Spielplätzen, Geräten und Belägen sollte vorbeugende Massnahmen umfassen, um das Niveau der Sicherheit und der Bespielbarkeit in Übereinstimmung mit der SN EN 1176:2018 sicherzustellen.

Solche Massnahmen schliessen z.B. ein:

  • nachziehen von Befestigungen
  • warten von Fallschutzbelägen
  • schmieren von Gelenken
  • auffüllen von Fallschutzmaterialien
  • warten der Freiräume (Entfernen von Ästen, Steinen etc.)

Zur Vermeidung von Unfällen sollte der Eigentümer oder Betreiber sicherstellen, dass ein geeigneter, routinemässiger Wartungsplan erstellt, durchgeführt und beibehalten wird.

Es sollten die Herstellerangaben und die lokalen Bedingungen (Witterungseinflüsse, Lage) in Betracht gezogen werden.

Der Wartungsplan sollte die Vorgehensweise bei Beschwerden und Schäden beinhalten.

Wartungsreparaturen

Wartungsreparaturen sollten Massnahmen enthalten, um Fehler zu beheben oder einen notwendigen Sicherheitsstandard der Spielplatzgeräte und Beläge wiederherzustellen.

Solche Massnahmen sollten einschliessen:

  • ersetzen von Befestigungen
  • Schweissarbeiten
  • ersetzen von abgenutzten oder defekten Teilen
  • ersetzen von defekten Konstruktionsbestandteilen

 

Geräteänderungen

Änderungen an Teilen der Geräte oder der Geräte-Konstruktion können die Sicherheit negativ beeinflussen und sollten nur nach Rücksprache mit dem Hersteller oder einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

Bürli AG
Bürli Spiel- und Sportgeräte AG
Längmatt 1
CH-6212 St. Erhard
Telefon 041 925 14 00
info@buerli.swiss

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
07.30 – 12.00 / 13.15 – 17.00 Uhr
Freitag:
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